Erstellen und Unterhalten der Oberflächen von Strassen und Plätzen mittels Asphalt und anderen Materialien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben oder veräussern.