Betrieb einer Bau- und Möbelschreinerei, insbesondere Fenster- und Innenausbau sowie Handel mit Möbeln und Holzwaren; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.