Garten- und Landschaftsbau und alle damit zusammenhängenden Arbeiten. Die Gesellschaft kann sich in beliebiger Form an anderen Unternehmungen beteiligen, die Fusion mit ihnen eingehen oder andere Unternehmungen selbst gründen, erwerben oder pachten, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Grundstücke erwerben und verwalten.