Handel mit Textilien und Accessoires aller Art; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vernehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften oder Dritte eingehen.