Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften; kann Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern.