Beratung in Vermögens- und Finanzangelegenheiten sowie Betreuung von Vermögen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.