Entrichtung von Rechtsschutzbeiträgen an bedürftige Militärpatienten zur Prüfung und Durchführung ihrer rechtlichen Ausseinandersetzungen. Unterstützung bedürftiger Militärpatienten durch Ausrichtung von Fürsorgebeiträgen gemäss Fürsorgereglement des Bundes Schweizer Militärpatienten (BSMP), das heisst mittels Drittorganisationen (zum Beispiel Sozialdienst der Armee, Nationalspende, Winkelriedstiftungen).