Die Stiftung bezweckt die Unterstützung gemeinnütziger, steuerbefreiter sozialer oder kultureller Organisationen durch Zuwendungen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck. Sie kann alle Rechtsgeschäfte eingehen und Handlungen vornehmen, die ihren Zielen direkt oder indirekt dienen.