Inbetriebnahme und Führen von Lebensmittelläden sowie Import und Export von Lebensmitteln und Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei andern Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten.