Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb und das Halten von Unternehmensbeteiligungen aller Art an ausländischen sowie inländischen Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Grundeigentum zu erwerben, zu belasten, zu veräussern und zu verwalten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Sie kann andere Unternehmen gründen, vertreten und beraten oder sich an Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmers und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.