Erwerb, Führung und Verwaltung von Gastronomieunternehmen im In- und Ausland. Kann solche Betriebe im Hotel- und Gastronomiebereich auf eigene oder auf Rechnung Dritter erwerben, führen und verwalten. Kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie Grundstücke erwerben, belasten und veräussern.