Die Gesellschaft bezweckt das Halten von Pferden. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann überdies alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern.