Die Gesellschaft bezweckt den Kauf und Verkauf, die Überbauung und die Verwaltung von Grundstücken. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit solchen zusammenschliessen.