Betrieb und die Führung von Unternehmungen des Gastgewerbes. Die Gesellschaft bezweckt ferner die mietweise Übernahme von Betrieben und Unternehmungen des Gastgewerbes. Sie kann sowohl in eigener Regie Betriebe führen als auch mit Berater- und Management-Verträgen in solchen Unternehmungen tätig sein. Ferner kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, sowie Grundstücke erwerben, überbauen, belasten und veräussern.