Erwerb, dauernde Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen aller Art an Unternehmen sowie Erwerb, dauernde Verwaltung und Veräusserung von Immaterialgüterrechten; kann Tochtergesellschaften errichten, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben sowie Liegenschaften erwerben, verwalten, vermieten, belasten und veräussern; ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten vorzunehmen.