Die Gesellschaft bezweckt die Durchführung von Versicherungen gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sowie dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), unter Ausschluss der direkten Lebensversicherung. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern, wie insbesondere Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen ähnlicher Art beteiligen und Grundeigentum erwerben, verwalten und veräussern.