Betrieb einer Generalunternehmung für Hoch- und Tiefbau. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Liegenschaften, Wertschriften und immaterielle Güter erwerben, verwalten, vermitteln und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt mit ihm in Zusammenhang stehen.