Die Forschung und Entwicklung sowie die Konstruktion und Fertigung von Anlagen zur Konvertierung von Abfallprodukten in Energieträger - weiterhin die Grundlagenforschung von solchen Prozessen. Ausserdem der Handel mit dazu notwendigen Eingangsmaterialien und daraus erzeugten Produkten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.