Die Gesellschaft bezweckt die Förderung und soziale Besserstellung von benachteiligten Personen in Ländern der Dritten Welt sowie im Inland. Sie bezweckt insbesondere, die Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven dieser Personen nachhaltig zu verbessern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und alle Rechtshandlungen vornehmen, die geeignet sind, die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern.