Übernimmt im Rahmen eines Prozessfinanzierungsvertrages, in ihrem eigenen Interesse gegen Erfolgsbeteiligung, die Finanzierung für Rechtsstreitigkeiten Dritter zur gerichtlichen und / oder aussergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen; erbringt keine rechtliche Beratung und übernimmt auch bei Zustandekommen eines Prozessfinanzierungsvertrages keine rechtliche Betreuung von Dritten; kann Treuhand- und Finanzgeschäfte aller Art durchführen sowie Immobilien, Beteiligungen an anderen Unternehmungen, Patente und andere Schutzrechte erwerben, verwalten und verwerten.