Wahrt die Interessen seiner Mitglieder insbesondere durch: Vereinen von Golfspielern zu geselligem Zusammensein; Vorteile jeglicher Art für die golfspielenden Mitglieder; Förderungsbeiträge für junge Golftalente; Organisation von Golfturnieren; Organisation von Golfturnieren; Profits für Mitglieder; Verfolgung der Interessen des Vereins und deren Mitglieder sowie Vertretung im Rahmen des Vereinszwecks vor Gerichten, Behörden, Ämtern und Dritten; weitere Massnahmen, welche geeignet sind, der Sache des Golfsports und den Mitgliedern zu dienen.