Erbringung von Treuhanddienstleistungen wie Buchhaltung, Steuerberatung, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Revisionen, Nachfolgeplanung, Erbrecht- und Nachlassplanung sowie alle übrigen Arbeiten einer Treuhandgesellschaft; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Wertschriften kaufen und verkaufen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.