Der Zweck der Gesellschaft besteht im Erwerb, im Verwalten und im Veräussern von Liegenschaften sowie in der Überbauung von Grundstücken. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für verbundene Unternehmen und Dritte eingehen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]