Die Gesellschaft bezweckt den Handel und Betrieb von Geschäften mit Lebensmitteln und anderen Waren aller Art sowie die Organisation und Durchführung von Anlässen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte vornehmen, die bestimmt oder geeignet sind, das Unternehmen zu entwickeln oder den Gesellschaftszweck zu fördern oder erleichtern. Sie kann sich insbesondere an anderen Gesellschaften beteiligen, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie Grundeigentum erwerben, belasten und verkaufen.