Zweck der Gesellschaft ist die Übernahme, Verkauf, Entwicklung, Verwaltung und Verwertung von Immaterialgütern aller Art, Patenten, Urheberrechten, Lizenzen und Know-how. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Ferner kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen.