Geschäftsbereich der Zweigniederlassung: Der Zweck der Zweigniederlassung besteht in der Handelsvermittlung von fibrosen und cellulosen Hüllen für Fleischprodukte im In- und Ausland; kann auch Dienstleistungen jeglicher Art im Finanzierungsbereich erbringen und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften, Beteiligung an und Erwerb von Unternehmen im In- und Ausland und deren Geschäftsführung und Vertretung vornehmen, ohne Bankgeschäfte.