Die Gesellschaft bezweckt den Aufbau und Betrieb von Restaurations- und Unterhaltungsbetrieben sowie die Konzeption, Planung und Durchführung von Eigen- und Fremdevents. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben, halten, belasten und veräussern. Sie ist befugt, zur Erreichung ihres Zwecks jede Handlung vorzunehmen und jedes Rechtsgeschäft mit privaten und öffentlichen Parteien zu tätigen und alle Massnahmen zu ergreifen, die den Gesellschaftszweck angemessen zu fördern scheinen oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen.