Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie die Verwaltung des eigenen Portfolio-Vermögens wie auch desjenigen von Gruppengesellschaften und nahe stehenden Personen. Im Weiteren umfasst der Zweck auch alle Tätigkeiten, die der Förderung des Hauptzweckes dienen; namentlich kann die Gesellschaft im In- und Ausland Zweigniederlassungen errrichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen gründen oder erwerben, auf eigene Rechnung oder treuhänderisch Finanzgeschäfte aller Art eingehen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.