Entwicklung und Forschung im biotechnischen Bereich. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen errichten.