Handel mit Waren aller Art, insbesondere Unter- und Oberbekleidungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und Vertretungen übernehmen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.