Beteiligung an anderen in- und ausländischen Unternehmungen; kann Tochtergesellschaften errichten, ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften entgeltlich oder unentgeltlich Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für die Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Uebereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder mittels Garantien jedwelcher Art.