Ausführung von Mandaten im Bereich des Finanzmarktrechts, des Geldwäschereigesetzes, des Wirtschaftsstrafrechts, des Gesellschaftsrechts und des Konkursrechts, insbesondere Sachverhaltsabklärungen, Untersuchungen, Gutachten, Konkursverwaltungen und Liquidationen sowie Beratung und Schulung im Bereich der Prävention und Abwehr von Wirtschafts- und Konkursdelikten; kann sich an andern Unternehmen beteiligen, Vertretungen übernehmen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften für verbundene Unternehmen und Dritte eingehen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.