Betrieb eines Innendekorationsgeschäftes, insbesondere Verlegen von Bodenbelägen und Handel mit Inneneinrichtungen aller Art; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.