Betrieb eines Architekturbüros, Bauherrenberatung und Liegenschaftsverwaltung; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften eingehen.