Verkauf von Häusern, insbesondere Fertighäusern, einschliesslich der Planung und Errichtung, wobei handwerkliche Tätigkeiten und Tätigkeiten für die es einer besonderen Genehmigung oder Erlaubnis bedarf, durch fremde Dritte, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, ausgeführt werden, ferner gewerbliche Baubetreuung; die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten und andere ihr ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen.