Führung von Gastwirtschaftsbetrieben mit allen damit verwandten Tätigkeiten wie Unterkunft, Take-away, Party-Service usw. Die Gesellschaft kann Verträge abschliessen und Darlehen gewähren, Patente, Lizenzen, Beteiligungen und Liegenschaften erwerben, verwalten, halten, belasten und veräussern, Handel mit Waren aller Art treiben, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich mit anderen Unternehmungen zusammenschliessen.