Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Die Gesellschaft kann sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie überhaupt jede Tätigkeit ausüben, die geeignet ist, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, insbesondere auch Immobilien und immaterielle Schutzrechte erwerben, verwalten, belasten und veräussern.