Betrieb eines Malergeschäftes; Renovation, Sanierung und Neubau. Ausführen von allen Malerarbeiten sowie Handel mit Erzeugnissen für das Malergewerbe betreiben, An- und Verkauf von Kunst; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art in irgendeiner Form beteiligen oder selbst solche Unternehmen gründen sowie Liegenschaften erwerben und veräussern.