Bezweckt die familienergänzende und ausserschulische Betreuung insbesondere den Betrieb einer Kindertagesstätte für Säuglinge und Kleinkinder; Betrieb eines Kinderhorts für die Betreuung von Kindern verschiedener Altersgruppen im Vorschulalter; Betrieb einer schulergänzenden Tagesbetreuung für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter; Betrieb verschiedener Spielgruppen für Kinder im Vorschulalter; Vermittlung von Tageseltern; Betrieb einer Koordinationsstelle für die genannten Betriebe.