Der Verein bezweckt den gemeinnützigen Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen. Er kann weitere bedarfsgerechte Angebote im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung schaffen, betreiben oder unterstützen. Der Verein kann zur Erfüllung des Vereinszwecks Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.