Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Überbauung und die Veräusserung von Immobilien. Die Gesellschaft kann Generalunternehmerleistungen selbst oder durch Dritte erbringen und alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen.