Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die dauernde Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art, die Verwaltung von Vermögenswerten und der Handel von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten oder verwerten. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche übernehmen und errichten sowie alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern.