Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb und die Führung von Gastronomieunternehmen. Sie kann sich insbesondere auch an anderen Unternehmen beteiligen sowie auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Im Übrigen kann die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen, die den Gesellschaftszweck fördern und diesem unmittelbar oder mittelbar dienen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]