Gartenbau und -pflege. Kann Filialen betreiben und zudem alle Geschäfte vornehmen, die mit dem vorgenannten Zweck oder der Anlage ihrer Mittel im Zusammenhang stehen, ferner im In- und Ausland an andern Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen sowie Liegenschaften erwerben, halten und veräussern.