Schutz von Haus- und Wildkatzen; dem Besitzer der beiden Katzen der Erblasserin, Jenny und Sascha, soll jährlich der Betrag von CHF 1 000 (eintausend) pro Katze für den Unterhalt bezahlt werden, solange die Katzen leben; Jährlich soll der Betrag von CHF 2 000 (zweitausend) ausbezahlt werden an folgende Institutionen: Aktive Tierschutzgruppe, 9485 Salez, Katzenfreunde Arbon und Umgebung, 9320 Arbon, Tierheim Gals, Kreuzweg 1, 2076 Gals, Tierhilfe Zodiac, Postfach 66, 9501 Wil.