Förderung gemeinnütziger, d.h. sozial-karitativer, erzieherischer, kultureller oder kirchlicher Bestrebungen durch zweckgebundene Zuwendungen an auf diesen Gebieten tätige öffentliche Gebietskörperschaften oder private Institutionen, wie namentlich solche der Jugend- und Sozialhilfe, des Stipendienwesens, der Krankenpflege und Behindertenfürsorge und des Kulturlebens; dies vorwiegend, aber nicht ausschliesslich, in den Gemeinden Escholzmatt und Marbach LU; Finanzierung des weiteren Bestandes und des laufenden Unterhaltes der Grabstätte der Familien Studer auf dem Dorffriedhof von Escholzmatt, solange diese besteht; ausnahmsweise die subsidiäre Unterstützung von männlichen oder weiblichen Nachkommen der ursprünglichen Stifter oder ihrer vier leiblichen Schwestern im Falle der Bedürftigkeit trotz primärer Beanspruchung staatlicher oder privater Sozialhilfeleistungen bzw. Stipendien.