Betrieb eines Touristikunternehmens, insbesondere im Bereich des Vertriebs von Ferien-, Geschäfts-, Spezialreisen und Verkauf von Reiseversicherungen, kann gewerbliche, literarische oder künstlerische Schutzrechte erwerben, darüber verfügen, auswerten oder auswerten lassen, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundeigentum kaufen und verkaufen.