Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Sie ist berechtigt, Grundeigentum zu erwerben, verwalten, vermieten und veräussern sowie alle Geschäfte einzugehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt im Zusammenhang damit stehen.