Halten von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Immaterialgüterrechte begründen, halten und verwalten, sowie Grundstücke und Liegenschaften erwerben und veräussern. Sie kann Finanzierungsgeschäfte tätigen und Sicherheiten stellen für Verpflichtungen ihrer Aktionäre und von verbundenen Gesellschaften, insbesondere in der Form von Garantien, Pfändern, Globalzessionen und Sicherungsübereignungen.