Veranstalten von Pokerturnieren zu festgelegten und seitens der Eidg. Spielbankenkommission bewilligten Bedingungen, Anbieten von Pokerkursen und/oder -turnieren für Firmen und Privatpersonen, Vermieten von Pokertischen und -utensilien, gastronomische Betreuung der Turnier- und Kursbesucher, Betreiben einer Internetseite und eines Online-Shops sowie Handel mit Waren aller Art. Betreiben einer Bar oder eines Restaurants. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.